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Neues Investitionszulagengesetz ab 2005 !!

Ab 2005 gilt das neue Investitionszulagenrecht.
Hier gilt es neue Zulagensätze zu beachten. Ferner ist bei bereits stattfindenden Investitionen auf ein ggf. vorhandenes "Förderloch" hinzuweisen. Grundsätzlich unterliegen Investitionen, die vor dem 24.03.2004 begonnen worden sind, dem "alten" Gesetz. Sie sind u.a. nur begünstigt, wenn sie spätestens am 31.12.2004 abgeschlossen worden sind. Nach dem 24.03.2004 begonnene und vor dem 01.01.2005 abgeschlossene Investitionen unterliegen ebenfalls dem "alten" Gesetz. Das "neue" Gesetz findet Anwendung auf Investitionen, die vor dem 01.01.2007, aber nicht vor dem 25.03.2004 begonnen worden sind.

Einzelne Ausschnitte hieraus:
Gefördert werden verarbeitendes Gewerbe und produktionsnahe Dienstleistungen.- Die Abgrenzung richtet sich dabei jeweils nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige. Besonderheiten gelten hierbei bei "sensiblen Sektoren". -
Begünstigt sind die Anschaffung und Herstellung von neuen, abnutzbaren und beweglichen Erstinvestitionen. Bei Nutzungsüberlassung sind die Verhältnisse des nutzenden Betriebes im Zeitpunkt der erstmaligen Nutzung maßgebend. Begünstigt ist u.a. die Errichtung/Erweiterung einer Betriebsstätte/Änderung des Produkts oder Produktionsverfahrens (hierzu kann bereits eine Erweiterung der Kapazität einer Betriebsstätte zählen). Auch die Übernahme eines bereits geschossenen Betriebes oder eines Betriebes, der ohne Übernahme geschlossen worden wäre, kann u.U. begünstigt sein.
Das Wirtschaftsgut muss zum Anlagevermögen irgend eines Betriebes oder einer Betriebsstätte im Fördergebiet gehören. Hierzu ist eine Neuregelung zur Nutzungsüberlassung durch einen nicht zu den begünstigten Betrieben (siehe oben) gehörenden Investors erfolgt. Einem grundsätzlich nicht geförderten Betrieb kann eine Zulage gewährt werden, wenn er durch Bescheinigung nachweist, dass er die Zulage auf die Vergütung anrechnet. Die Bescheinigung erteilt die zuständige Bewilligungsbehörde.
Die Verbleibensdauer im Betrieb beträgt 5 Jahre im Fördergebiet. Es kann sich z.B. auch um ein neues Gebäude handeln.
Das Wirtschaftsgut darf nicht mehr als 10% privat genutzt werden.

Zulagenhöhe:
Grundzulage 12,5 %, im Randgebiet 15%.
Erhöhte Zulage 25 %: für bewegliche Wirtschaftsgüter, wenn es sich um ein kleines und mittleres Unternehmen i.D. der EU-Kommission handelt.
Weitere Erhöhung auf 27,5 %, wenn es außerdem im "Randgebiet" verbleibt.
Verminderte Zulage: Land Berlin und in bestimmten Gemeinden im Land Brandenburg: 20%.

Die o.g. Ausführungen können zwangsläufig nicht vollständig sein, im Einzelfall empfehlen wir grundsätzlich Rücksprache zu halten.

WSC Wirtschafts- und Steuerberatungs-
Gesellschaft mbH, Niederlassung Berlin,
Leonhardtstraße 10, 14057 Berlin
E. Altmann
Steuerberater

Weitere Steuerinformationen unter www.wsc-beratung.de


Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit

mit Wirkung zum 01.08.2004 ist das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in Kraft getreten.

Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der damit einhergehenden Steuerhinterziehung wird die Verfolgung von Schwarzarbeit auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Unter anderem wurden die in verschiedenen Gesetzen enthaltenen Regelungen zur Schwarzarbeitsbekämpfung weitestgehend in einem Stammgesetz zusammengefasst.
Nach der Definition des Gesetzgebers leistet Schwarzarbeit, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei
  • als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich aufgrund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt,
  • als Steuerpflichtiger seine sich aufgrund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt,
  • als Empfänger von Sozialleistungen seine sich aufgrund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt,
  • als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen seiner sich daraus ergebenden Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes nicht nachgekommen ist oder die erforderliche Reisegewerbekarte nicht erworben hat,
  • als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein.
Von dem Gesetz neu geregelt wurden neben verschärften Prüfungsmöglichkeiten durch die Behörden auch die Vorschriften zur Rechnungsausstellung von Unternehmern für Werklieferungen oder sonstige Leistungen an Privatpersonen, soweit sie im Zusammenhang mit Grundstücken stehen. Um dem Missstand der "Ohne-Rechnung-Geschäfte" zu begegnen, wird eine obligatorische Verpflichtung zur Rechnungsausstellung an Privatpersonen bzw. Unternehmer, wenn sie derartige Leistung privat in Anspruch nehmen, eingeführt. Die Rechungsausstellung muss innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung erfolgen. Gleichzeitig wird eine Aufbewahrungspflicht von zwei Jahren für solche Rechnungen bei Privatpersonen eingeführt. Damit auch die steuerlich nicht vorgebildeten Nichtunternehmer Kenntnis davon erlangen, dass für die empfangene Rechnung eine solche Aufbewahrungspflicht besteht, muss der leistende Unternehmer auf die Aufbewahrungspflicht in seiner Rechnung hinweisen!

Demnach müssen auch Privatpersonen die Rechnung, einen Zahlungsbeleg oder eine andere beweiskräftige Unterlage zwei Jahre lang aufbewahren und können bei Verstoß mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 500 Euro belegt werden. Sie müssen in Zukunft auch eine Überprüfung dieser Rechnungen dulden und dabei mitwirken. Für den gegenteiligen Fall ist ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro vorgesehen. Für Auftragnehmer, die gegen die Rechnungsausstellungspflichten verstoßen, kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.
Gelegentliche Nachbarschaftshilfe, Gefälligkeit und Selbsthilfe sollen auch zukünftig nicht als Schwarzarbeit verfolgt werden. Nachbarschaftshilfe liegt dann vor, wenn die Hilfeleistung von Personen erbracht wird, die zueinander in einer persönlichen Beziehungen stehen und in gewisser räumlicher Nähe wohnen. Gefälligkeit liegt dann vor, wenn Dienst- oder Werkleistungen aufgrund persönlichen Entgegenkommens im Rahmen gesellschaftlicher Gepflogenheiten oder in Notfällen erbracht werden. Leistungen durch Angehörige und Lebenspartner sind vom Begriff der Schwarzarbeit ausgenommen. Voraussetzung für die Anerkennung der sog. Nachbarschaftshilfe ist, dass sie nicht nachhaltig auf Gewinn ausgerichtet ist. Auch darf ein sog. Direktionsverhältnis nicht entstehen, also eine gewisse Abhängigkeit, wie sie zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zustande kommt. Darunter fallen z.B. persönliche Abhängigkeit, Weisungsgebundenheit hinsichtlich Ort, Zeit und Inhalt der Tätigkeit, feste Arbeitszeiten, Ausübung der Tätigkeit gleich bleibend an einem bestimmten Ort, feste Bezüge usw. Bei den Minijobs in Privathaushalten, wie sie z. B. von Putzhilfen ausgeübt werden, wird eine eventuelle "Steuerhinterziehung" nur als Ordnungswidrigkeit und nicht als Straftat geahndet. Hier sei angemerkt, dass bei solchen Dienstleistungen 10 % der Kosten höchstens 510 Euro jährlich von der Steuer abgesetzt werden können.

Das Gesetz ist veröffentlicht im Bundesgesetzblatt I 2004, Seite 1842 fortfolgende und steht im Internet unter folgender Adresse zur Ansicht bereit: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/AKTUELL_inhalt.html#BGBl_I_ BGBl I 2004, 1842 Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung vom 23. Juli 2004

WSC Wirtschafts- und Steuerberatungs-
Gesellschaft , Niederlassung Berlin
E. Altmann, Steuerberaterin




ACHTUNG TERMIN 19.09.2004 !!!!
Wie Sie vielleicht wissen, gibt es keinen "Haushaltsfreibetrag" mehr seit Anfang 2004 sondern den "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" (bis EUR 1.308,00). Dieser Betrag wird grundsätzlich nur Alleinstehenden gewährt, die ausschliesslich in einer Haushaltsgemeinschaft mit einem minderjährigen Kind leben. Der Anspruch entfällt z.B. bei einer Haushaltsgemeinschaft mit Lebenspartnern.

Wegen des Haushaltsfreibetrages in 2003 wurde die Steuerklasse II bisher auch in 2004 eingetragen. Die Voraussetzungen für die Gewährung des Entlastungsbetrages wurden verschärft und wenn diese nicht erfüllt werden muß die Steuerklasse geändert werden oder Sie müssen mit einer Nachzahlung rechnen. Damit auch jeder betroffene Arbeitnehmer erfaßt wird, wird dieser Arbeitnehmer von der Gemeinde beim Finanzamt gemeldet. Er wird dann vom Finanzamt zur Abgabe einer Erklärung aufgefordert und erhält für 2005 die Steuerklasse I.
Wenn Sie die Voraussetzungen die Gewährung des Entlastungbetrages erfüllen, können Sie bis zum 19. September 2004 bei der Gemeinde eine schriftliche Erklärung abgeben um steuerliche Nachteile abzuwenden!

(Hinweis: Alle Angaben unter Vorbehalt der gesetzl. Änderungen - bitte konsultieren Sie Ihre/n Steuerberater/In)

WSC Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft mbH
E. Altmann, Steuerberaterin
Leonhardtstraße 10
14057 Berlin
Tel.: 030 36 43 10 94




hin und her, vor und zurück in der Steuerpolitik ....

Der ursprüngliche Gesetzesentwurf zum "Steuervergünstigungsabbaugesetz" mit unzähligen Änderungsvorschlägen hat am 11.04.2003 den Bundesrat passiert. Nur wenige Änderungen , insbesondere den "Otto- Normal-Steuerbürger" betreffende Änderungen, sind wirklich umgesetzt worden.

U.a. betrifft es die GmbH's die vielleicht aus Liquiditäts - oder anderen Gründen noch Steuerguthaben aus ausschüttungsfähigen Beträgen bei der Körperschaftsteuer konserviert haben. (Es sind hierzu schon die ersten Stimmen, die an der Verfassungsmäßigkeit zweifeln, lautgeworden.)

Nach neuem Recht gilt, dass das Körperschaftsteuerguthaben auf Null € begrenzt wird (eingefroren bis 31.12.2005).

Hier die Übersicht:

Ausschüttungen vor dem 21.11.2002 beschlossen:
Anwendung bisherigen Rechtes ( = "altes" Recht: 1/6 Körperschaftsteuerguthaben wird angerechnet), Zeitpunkt des Abflusses unerheblich

Ausschüttungen nach dem 20.11.2002 beschlossen:
Abfluß vor 12.04.2003 : Altes Recht
Abfluß nach 11.04.2003: Neues Recht

Ausschüttungen vor dem 12.04.2003 beschlossen:
Abfluß vor 12.04.2003 : Altes Recht

Sonstige Gewinnauschüttungsbeschlüsse (Zeitpunkt unerheblich):
Abfluß nach 31.02.2005: Das Körperschaftsteuerguthaben kann in Höhe von 1/6 mit Einschränkungen wieder realisiert werden. Die Einschränkung bedeutet, dass während einer Übergangszeit bis 2019 ein Deckelungsbetrag (Höchstbetrag ) ermittelt werden muß. Die Erläuterungen hierzu bleiben erspart, denn vielleicht wird das Gesetz wieder geändert?

(Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr - bitte konsultieren Sie Ihre/n Steuerberater/In)

WSC Wirtschafts- und Steuer-
beratungsgesellschaft mbH

E. Altmann, Steuerberater
Markt 5 (Tel. 030/ 36 43 10 94)
13597 Berlin (Altstadt Spandau)



Keine Angst vor fehlender Steuernummer in Rechnungen !!!
In einer Rechnung, die ab dem 01.07.2002 ausgestellt wird, muss nach § 14 Absatz 1 a des Umsatzsteuergesetzes die (eigene) Steuernummer des Unternehmers ausgewiesen werden. Nicht davon betroffen sind Kleinbetragsrechnungen (bis 100 EUR) und Fahrausweise.

Die Verpflichtung zur Angabe der Steuernummer gilt auch für Unternehmen mit steuerfreien Umsätzen (z.B. Ärzte), nicht dagegen für Kleinunternehmer. Die daraufhin ausgebrochene Angst wenn die Steuernummer fehlt kann keine Vorsteuer abgezogen werden ist völig unbegründet. Nach der Gesetzesbegründung wird der Vorsteuerabzug nicht versagt, wenn die Steuernummer fehlt. So sieht das auch das Finanzamt. Aber Achtung: In Gutschriften sollte auf jeden Fall die Steuernummer ausgewiesen werden.

(WSC Wirtschafts-und Steuerberatungs GmbH, Zweigniederlassung Berlin, Elisabeth Altmann, Steuerberater)
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* FUßBALL- TIPPS! * Infos zur WM 2002 und 2006 findet man unter http://fussball2006.de.
* Mit interaktiven Effekten ausstatten können nun Anwender ihre Web-Seiten. Dazu hat IBM die kostenlose Software "HotMedia 3.0" herausgebracht, die auf der Seite www.ibm.com/hotmedia zum Download bereitsteht.
* Probleme mit Ihrer Arbeitsoberfläche:
Wenn auch auf Ihrer Arbeitsoberfläche (Desktop) von Windows die Datensymbole kreuz und quer liegen, klicken Sie mit der rechten Maustaste auf eine freie Stelle der Arbeitsfläche. Im aufklappenden Menü klicken Sie auf "Am Raster ausrichten". Mit einem Schlag stehen die Symbole wieder in Reih und Glied.
* ausgesuchte kostenlose Suchmaschinenregistrierung:
- automatisch - täglich neu - kostenlos! -
http://www.suchrobot.de/index.shtml
* kostenlose Gästebücher
- mit Einstellmöglichkeit für Schriftart, Schriftfarbe, Hintergrundbild und Design,
- eigene Designerstellung möglich
- und eine selbsterstellbare Bestätigungsmail an den Eintragenden gehört auch zum Angebot: www.venx-gb.de
* Über 1000 Bildschirmschoner meist gratis, mit Vorschau, Bewertung und Kurzbeschreibung, 150 Bildschirmschoner auch mit Prominenten: www.screensavergermany.com
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Neue Tipps von Frau Dann aus Velten (vielen Dank!)

1. Wimperntusche: Eingetrocknete Wimperntusche müssen Sie nicht gleich wegwerfen. Entweder Sie legen sie in ein heißes Wasserbad, oder Sie träufeln in das Fläschchen ein paar Tropfen Rizinusoel.

2. Augenbrauenstifte: Wenn man die Stifte vor dem Anspitzen kurz ins Gefrierfach legt, brechen sie nicht so schnell ab.

3. Lederhandschuhe: Lederhandschuhe die zu eng sind lassen sich besser ausweiten, wenn man sie zuvor für einige Stunden in ein feuchtes Tuch wickelt.

4. Vasen: Wenn Sie schwarze Ränder in engen Vasen haben, brauchen sie sich nicht mehr ärgern, füllen Sie die Vase mit warmen Wasser und geben Sie eine Reinigungstablette von Corega- Tabs dazu. Der Rand löst sich von selbst, und in der Vase riecht es dann wieder angenehm.
5. Tropfende Kerzen: Damit am Adventskranz die Kerzen nicht mehr tropfen, legen Sie Ihre Kerzenvorräte einen Tag lang in kaltes Salzwasser.

6. Kuchenschock: Will der frisch gebackene Kuchen nach dem Stürzen nicht aus der Form rutschen, dann legen Sie kurz einige Tiefgefrier-Elemente auf den Kuchenboden. Durch den Kälteschock löst sich der Kuchen sofort.

7. Knitterfalten: Zerknitterte Kleidung (z.B. Oberhemden) hängen sich von selbst aus, wenn man sie über Nacht in feuchte Luft hängt. (z.B. nach dem Duschen ins Bad).

8. Heiße Würstchen: So haben sie auf Reisen immer heiße Würstchen. Machen Sie die Würstchen schon zu Hause heiß und legen Sie diese in eine Thermoskanne mit heißen Wasser. Wenn Sie vorher noch etwas gekörnte Brühe im Wasser auflösen, schmecken die Würstchen später nicht so lau.

9. Schnittblumen: Schnittblumen halten sich länger frisch, wenn man dem Wasser eine Aspirin- Tablette zusetzt.

10. Kerzen: Wenn man Kerzen mit Parfüm besprüht, verbreiten Sie beim Abbrennen einen wundervollen Duft im Zimmer.

11. Blumenerde: Diese bleibt länger frisch und trocknet nicht so schnell aus, wenn man beim Umtopfen einige kleine Stücke Styropor hineingibt.

12. Hemdkragen: ... die stark verschmutzt sind, sollte man mit etwas Haarshampoon einreiben. Das löst selbst hartnäckige Ränder.

13. Schuhabsätze: ... von Pumps überzieht man mit farblosen Nagellack. Das macht die Absätze unempfindlicher gegen Schrammen.

14. Nelken: ... halten länger, wenn man statt Wasser Zitronenlimonade benutzt.

15. Hefeteig: ... geht besonders schnell auf, gibt man die Schüssel mit dem Teig in eine große Plastiktüte.

16. Sahne: ... lässt sich beschwind und mühelos steif schlagen, stellt man sie zuvor für eine halbe Stunde ins Tiefkühlfach.

17. Biskuitböden: ... die beim Ablösen aus der Form brechen, "klebt" man mit etwas verquirlten Eiweiß wieder zusammen. Einfach auf die Bruchstelle streichen und die Teile zusammendrücken.

18. Kuvertüre: ... die bei zu starker Hitze geschmolzen wurde, klumpt schnell. Rühren sie etwas Milch hinein und der Schaden ist behoben.


* Haushalts-Tipps mal anders: *
(eingesandt von Katrin Dann aus Velten)

es gibt Haushalts-Utensilien, die auf den ersten Blick nur EINE Funktion haben.
! wer clever ist, setzt die praktischen Dinge viel häufiger ein !

* Wachs von den Kerzenresten eignet sich hervorragend dazu, klemmende oder auch quietschende Schubladen wieder zum gleiten bzw. zur Ruhe zu bringen. Kanten einfach großzügig mit einer Kerze einreiben.

* Knarrende Holzdielen und- Treppen sind nervig. Bearbeitet man sie mit Bohnerwachs, werden sie schnell zur Rutschbahn. Abhilfe schafft farblose Schuhcreme. Draufschmieren, dann rutscht nichts und trotzdem herrscht Ruhe.

* Nicht nur weiße Beißerchen! Mit Zahnpasta kann man wunderbar Dübellöcher verschließen. Als Mörtelersatz eignet sich allerdings nur weiße Zahnpasta.

* Zu ärgerlich, wenn aus undichten Keramikvasen immer wieder Wasser tröpfelt. Mit Bohnerwachs von innen eingerieben, hört das auf. Denn das Terpentin verdunstet, das Wachs verschließt die Risse.
(Vielen Dank für die neuen Tipps an Katrin Dann aus Velten!)

* NUDELN: machen auch ungegessen glücklich. Wer sich beim anzünden von Teelichtern in hohen Gläsern schon mal die Finger verbrannt hat, sollte als Streichholzersatz Spaghetti nehmen - ungekocht versteht sich.

* Wer ist beim Rausziehen von Wachsresten aus dem Kerzenständer nicht schon mal verzweifelt? Heißes Wasser, scharfe Messer-alles ging nicht. Mit einem Korkenzieher geht es perfekt. Einfach in den Stumpen drehen und dann locker rausziehen!

* KARTOFFELN oder KAROTTEN putzt man mit einem unbenutzten Topfkratzer wesentlich schneller als mit einem Schäler. PLUSPUNKT: Es fällt dabei auch viel weniger Abfall an.


* Mit Eistee lassen sich tolle Mixgetränke zaubern:
Energizer Zutaten für 4 Gläser:
    - 1 Dose Liptonice
    - 2 Eßlöffel Cremefraiche
    - 400ml Möhrensaft
    - Saft von 1 Zitrone
Zubereitung: Zitronensaft, Möhrensaft und Cremefraiche kräftig aufschlagen, gut gekühlten Liptonice unterrühren und sofort in Gläser füllen. Den Drink nach Belieben mit Zitronenscheibe garniert servieren!
Gut Durst!
* Nach 10 Jahren schon vergessen? *
( OST-Worte wurden zu WEST-Worten ) Hier einige Beispiele:
Ost
EOS
Nicki
Florena
Herrentag
Datsche
Fahne
Kollektiv
Broiler
Kaufhalle
Fit
Plaste
Griletta
Subbotnik
Polylux
Konsum
Fahrerlaubnis
West
Gymnasium
T-Shirt
Nivea
Vatertag
Wochenendhaus
Bund
Team
Brathähnchen
Supermarkt
Pril
Plastik
Hamburger
Arbeitseinsatz
Overhaed-Projektor
Tante-Emma-Laden
Führerschein
Hier nur ein paar Worte, die Wir in Erinnerung rufen wollen. Wenn auch Sie ein paar Beispiele haben, dann lassen Sie es uns doch einfach wissen! (Wir würden uns über jede Idee freuen.)
* Taschengeld...
So viel sollte Ihr Kind pro Woche bekommen:
Das Taschengeld für Kinder richtet sich natürlich nicht nach dem Haushalts-Einkommen, sondern nach dem Alter. Hier sind Empfehlungen vom Deutschen Kinderschutzbund:
Kindergarten bis 1,- DM
6-7 Jahre 3,- DM
8-9 Jahre 4,- bis 5,- DM
10-11 Jahre 6,- bis 7,- DM
13 Jahre 8,- bis 9,- DM
15 Jahre 11,- bis 12,- DM
16-17 Jahre 15 bis 20,- DM
* Insektenschmutz...
Insektenreste auf dem Autolack lassen sich auch mit Cola entfernen. Dafür muß mit der Limonade getränktes Zeitungspapier eine halbe Stunde lang auf die Problemstelle gelegt werden. Das löse jeden Insektenschmutz, so die in Berlin erscheinende Zeitschrift "Auto/Straßenverkehr".
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* Schönere Haare *
  • besserer Sitz: ½ Flasche Bier, 1Ltr. Lauwarmes Wasser zusammenmischen und übers Haar laufen lassen. Wirkt wie ein Festiger, der Biergeruch ist in 10 min. auch verschwunden.
  • Schuppen und juckende Kopfhaut: Kopfhaut vor der Haarwäsche mit Apfelessigwasser (2 Eßl. auf 1 Glas Wasser) spülen. 10 min. einwirken lassen, anschließend die Haare mit Bier-Honig-Shampoo waschen. Dafür mischen sie: 1Teel. mildes Shampoo, 1Teel. Honig, 1Teel. Bier !
  • Glanz und Geschmeidigkeit: waschen mit Bier-Ei- Shampoo! Mischen sie, 1Eigelb, 1Eßl. mildes Shampoo, 1Teel. Bier. (bei sehr langem Haar von Allem das Doppelte) Das gemischte Shampoo auftragen, 5min. einziehen lassen und dann ausspülen. Fertig!
* Winterfit *
  • Rohe Zwiebeln: sind gut gegen Bakterien und Viren. Krankheitserreger in Mund, Rachen und Nase werden abgetötet.
  • Gegen Falten durch trockene Luft: Trinken Sie täglich viel grünen Tee. Die Polyphenole stärken den Kreislauf und bremsen die Hautalterung.
  • Im Winter gibt es am Po, Oberarmen und den Ellenbogen oft rauhe Haut: Verrühren Sie 2 Eßl. Honig in 1/2Ltr. Milch. Gießen Sie die Mischung ins Badewasser - einbürsten.
  • Damit nach der ersten Winterwanderung Ihre Gesichtshaut nicht schmerzt: vorher mit Camillencreme oder ungesalzener Butter einmassieren (auch Weizenkeimöl ist sinnvoll).

* Kosten für Ernährungsberatung! *
Seit August übernehmen die Krankenkassen 80 bis 85% der Gebühren für Ernährungsberatung. In einigen Härtefällen wird auch die gesamte Summe übernommen. Die Politiker sahen ein, dass Vorsorgen doch besser ist als Heilen. Glückwunsch!

* Vitalität für strapaziertes Haar * Das Haar wirkt stumpf, die Frisur kommt partout nicht in Form. Dann braucht es eine Extraportion Kittsubstanz und jede Menge Pflegepower.
So gehts: Eine reife Banane mit ein paar Tropfen Oliven- oder Rapsöl zerdrücken. Den Brei eine halbe Stunde auf dem Kopf einwirken lassen. Danach die Haare mit einem milden Shampoo gründlich auswaschen.

* Kosmetik Tipps! *
Z.B. Salzpeeling:
1 Esslöffel Salz mit Olivenöl in der Hand verrühren, so das eine körnige Masse entsteht. Diese Mischung an Ellenbogen, Knien und Füßen behutsam einmassieren. Etwas einwirken lassen und gut abwaschen.
Resultat: Wunderbar weiche Haut.
Fürs Gesicht: Eine halbe Tasse Zucker wird mit einer viertel Tasse Milch verrührt. Leicht auf Gesicht und Décolleté einmassieren und abwaschen.
Resultat: Abgestorbende Hautschuppen werden entfernt, die Haut wird frisch und rosig.

* Das Thema Trennkost * ist ja in aller Munde:
Das Motto: 2+1 = schlank
die wichtigste Regel : Eiweiß und Kohlenhydrate dürfen niemals gemeinsam auf einen Teller.
Es gibt 3 Gruppen:
1. Eiweißgruppe ( Fleisch + Fisch ) dazu gehören Geflügel, alle Fleischsorten, alle geräucherten + gegarten Fische, gegarte oder gekochte Wurst, alle Schinkensorten, Sojaprodukte, Eier, Milch aller Fettstufen, fetter Käse
2. Kohlenhydrate ( Korn,- und Kartoffelprodukte ) dazu gehören alle Getreidesorten, Vollkornerzeugnisse, Nudeln, Reis, Kartoffeln, auch Puddingpulver durch einen hohen Stärkeanteil
3. Fettverbrenner ( Obst, Gemüse, Salate, saure Milchprodukte ) dazu gehören rohe geräucherte Wurstwaren (Salami, roher Schinken ) Obst, Gemüse, Salat, gesäuerte Milchprodukte (Jogurt, Quark ), Pilze, Nüsse, Olivenoel

grundsätzlich gilt : Je größer der Anteil der Fettverbrenner, desto mehr darf gegessen werden.
* BMI (?) So kann man herausfinden, ob man Über-, Unter- oder Idealgewicht hat. Mit dem BMI: Körpergewicht = Body Maß Index (BMI) - Festlegung von Über- Normal- oder Untergewicht: Körpergewicht(kg) / Körpergröße (in m)² = BMI: akzeptable BMI für Männer 20 - 25, für Frauen 19 - 24!
Bespielrechnung: 1,70 m große Frau mit 65 kg: 65/(1,7x1,7)=22,5 (BMI) =akzeptabler Gewichtsbereich
1,70m große Frau mit 82 kg: 82/(1,7x1,7)=28,4 (BMI) = Übergewicht...
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* Bergtour: Wanderer können sich Tipps und Anregungen für Bergtouren jetzt auch über einen neuen "Online-Bergführer" unter der Adresse www.tourentipp.de holen.
* Herrenlose Koffer vom Flughafen Frankfurt/Main können jetzt auch im Internet ersteigert werden, das Online-Auktionshaus ricardo bietet ab dem 14. Juli Koffer und Reisetaschen bundesweit über das Internet unter www.ricardo.de an.
Vielleicht haben Sie ja doch noch ein paar Tipps auf der Pfanne, die wir alle wissen sollten? Schicken Sie sie uns, wir würden uns freuen!

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